Abrechnung
Gesetzliche Krankenkassen
Über die vorhandene Kassenzulassung kann mit allen gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Die Kosten für die psychotherapeutischen Leistungen werden in der Regel übernommen. Eine Zuzahlung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Private Krankenkassen / Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es empfiehlt sich, vor Beginn der Therapie die Kostenübernahme mit der Versicherung oder Beihilfestelle zu klären, da der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig ist. In der Regel werden die ersten fünf probatorischen Sitzungen ohne vorherige Bewilligung erstattet.
Selbstzahler
Als Selbstzahler erhalten Sie eine Rechnung, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) richtet. Ihr Vorteil ist in diesem Fall, dass keinerlei Informationen an Ihre Versicherung/Krankenkasse weitergegeben werden.
Ausfallhonorar
Vereinbarte Therapiestunden sind fest für Patient:innen reserviert. Termine, die nicht oder weniger als 48 Stunden vorher abgesagt werden, können nicht von den Krankenkassen übernommen werden und werden mit einem Ausfallhonorar von 70 € privat in Rechnung gestellt.
